Das berufsbegleitende Kursangebot richtet sich an Migrantinnen und Migranten, die sich zurzeit in einer Ausbildung zum/zur Altenpfleger/in oder Kranken- und Gesundheitspfleger/in befinden und für ihre Abschlussprüfung ein B2-Zertifikat benötigen.
Das Spezialmodul ist auch für Menschen geeignet, die in ihren Heimatländern bereits im Pflege- und Gesundheitsbereich tätig waren und sich derzeit im Anerkennungsverfahren befinden.
Organisation
Zeitraum
11 Monate in Teilzeit
Unterrichtszeit
Montag – Freitag
von 14.30 bis 17.00 Uhr (nachmittags)
Umfang
600 Unterrichtstunden und ein Prüfungstag
Unterrichtsort
EWZ GmbH
- Lernzentrum Deutsch -
Münsterstraße 95
44145 Dortmund
Stellenangebote
Für die Durchführung von Sprachkursen B1 / B2 (Pflege) suchen wir Dozenten*innen für berufsbezogene Sprachkurse gem. §45a AufenthG/DeuFöV auf Honorarbasis
Aktuelle Sprachangebote
Laufende Sprachkurse
Berufsbezogene Deutschsprachförderung
Spezialkurs B2 (GER)
- B2 Auszubildende -
gemäß § 13 Abs. 1 AufenthG (DeuFöV)
Sprachkurs / telc-Zertifikatsprüfung B2 (GER)
Unterrichtsort: Lernzentrum Deutsch
Münsterstraße 95, 44145 Dortmund
Dauer: Am Vormittag
Dauer: Am Vormittag
Zeitraum: Hat bereits begonnen
und endet am 26.05.2022
Berufsbezogene Deutschsprachförderung
Spezialkurs B2 (GER)
- B2 Auszubildende -
gemäß § 13 Abs. 1 AufenthG (DeuFöV)
Sprachkurs / telc-Zertifikatsprüfung B2 (GER)
Unterrichtsort: Lernzentrum Deutsch
Münsterstraße 95, 44145 Dortmund
Dauer: Am Vormittag
Dauer: Am Vormittag
Zeitraum: Hat bereits begonnen
und endet am 26.05.2022
Berufsbezogene Deutschsprachförderung
Spezialkurs B2 (GER)
- B2 Auszubildende -
gemäß § 13 Abs. 1 AufenthG (DeuFöV)
Sprachkurs / telc-Zertifikatsprüfung B2 (GER)
Unterrichtsort: Lernzentrum Deutsch
Münsterstraße 95, 44145 Dortmund
Dauer: Am Vormittag
Dauer: Am Vormittag
Zeitraum: Hat bereits begonnen
und endet am 14.06.2022
Berufsbezogene Deutschsprachförderung
Spezialkurs B2 (GER)
- Gesundheitsfachberufe (Anerkennungsverfahren) -
gemäß § 13 Abs. 1 AufenthG (DeuFöV)
Sprachkurs / telc-Zertifikatsprüfung B2 (GER).
Unterrichtsort: Lernzentrum Deutsch
Münsterstraße 95, 44145 Dortmund
Dauer: Am Vormittag
Dauer: Am Vormittag
Zeitraum: Hat bereits begonnen
und endet am 26.07.2022
Berufsbezogene Deutschsprachförderung
gemäß § 45a AufenthG (DeuFöV) Spezialmodul B1 (GER)
Sprachkurs / telc-Zertifikatsprüfung B1 (GER)
Unterrichtsort: Lernzentrum Deutsch
Münsterstraße 95, 44145 Dortmund
Dauer: Am Vormittag
Dauer: Am Vormittag
Zeitraum: Hat bereits begonnen
und endet am 28.07.2022
Berufsbezogene Deutschsprachförderung
gemäß §45a AufenthG (DeuFöV) Basismodul C1 (GER)
Sprachkurs / telc-Zertifikatsprüfung C1 (GER)
Unterrichtsort: Lernzentrum Deutsch
Münsterstraße 95, 44145 Dortmund
Dauer: Am Vormittags
Dauer: Am Vormittags
Zeitraum: Hat bereits begonnen
und endet am 03.08.2022
Berufsbezogene Deutschsprachförderung
Spezialkurs B2 (GER)
- Spezialmodul für einen fachspezifischen Unterricht im Einzelhandel -
gemäß § 13 Abs. 1 AufenthG (DeuFöV)
Sprachkurs / telc-Zertifikatsprüfung B2 (GER)
Unterrichtsort: Lernzentrum Deutsch
Münsterstraße 95, 44145 Dortmund
Dauer: Am Vormittag
Dauer: Am Vormittag
Zeitraum: Hat bereits begonnen
und endet am 18.11.2022
Berufsbezogene Deutschsprachförderung
Spezialkurs B2 (GER)
- Gesundheitsfachberufe (Anerkennungsverfahren) -
gemäß § 13 Abs. 1 AufenthG (DeuFöV)
Sprachkurs / telc-Zertifikatsprüfung B2 (GER).
Unterrichtsort: Lernzentrum Deutsch
Münsterstraße 95, 44145 Dortmund
Dauer: Am Vormittag
Dauer: Am Vormittag
Zeitraum: Hat bereits begonnen
und endet am 23.11.2022
Alle Angaben sind ohne Gewähr von Richtigkeit und Vollständigkeit.
Gefördert durch |
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Das EWZ ist vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für die Durchführung von berufsbezogenen Deutschsprachmodulen nach der Deutschsprachförderverordnung gemäß § 45a AufenthG (DeuFöV) zugelassen. |
Gleichheitsgrundsatz: Die auf dieser Seite enthaltenen Angaben beziehen sich grundsätzlich sowohl auf die männliche als auch auf die weibliche Form. Zur besseren Lesbarkeit wird auf die zusätzliche Bezeichnung in weiblicher Form verzichtet. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass das EWZ sich ausdrücklich zu der im Artikel 3 GG verankerten Gleichheit der Menschen bekennt.sen, dass das EWZ sich ausdrücklich zu der im Artikel 3 GG verankerten Gleichheit der Menschen bekennt.