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Gleichheitsgrundsatz: Die auf dieser Seite enthaltenen Angaben beziehen sich grundsätzlich sowohl auf die männliche als auch auf die weibliche Form. Zur besseren Lesbarkeit wird auf die zusätzliche Bezeichnung in weiblicher Form verzichtet. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass das EWZ sich ausdrücklich zu der im Artikel 3 GG verankerten Gleichheit der Menschen bekennt.sen, dass das EWZ sich ausdrücklich zu der im Artikel 3 GG verankerten Gleichheit der Menschen bekennt.